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1. Erziehung zur Leistung an der Pestalozzischule

Kinder sollen schrittweise an schulische Leistungsanforderungen herangeführt und zum produktiven Umgang mit ihrer Leistungsfähigkeit befähigt werden. Leistung wird als positiv erlebt, wenn sie erreichbar, sinnvoll und wertschätzend vermittelt wird.

Lehrkräfte sorgen im Rahmen der individuellen Förderung dafür, dass Aufgaben so gestaltet werden, dass jedes Kind gefordert, aber nicht überfordert wird. Differenzierte Aufgabenstellungen und kooperative Lernformen ermöglichen das Lernen auf verschiedenen Niveaus.

Lehrkräfte ermitteln regelmäßig den Leistungsstand und passen die individuelle Förderung entsprechend an. Im Laufe der Grundschulzeit gewinnen die Anforderungen der Lehrpläne zunehmend an Bedeutung.

Die Lehrpläne NRW setzen Kompetenzerwartungen für jedes Fach, die bis zum Ende des zweiten und vierten Schuljahres erreicht werden sollen. Die individuellen Lernfortschritte werden anerkannt und bewertet. Grundsätzlich fließen alle im Unterricht erbrachten Leistungen in die Bewertung ein.

Die Kinder reflektieren Lernergebnisse und lernen, ihre Arbeit selbst einzuschätzen und Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen.

Das Leistungskonzept berücksichtigt neben Ergebnissen auch Anstrengungsbereitschaft, Lernwege und individuelle Fortschritte. Stärken werden bewusst wahrgenommen und Entwicklungspotenziale gezielt gefördert. Methoden wie Lerntagebücher oder Lernapps unterstützten den Lernzuwachs und die Zielsetzung.

Die Leistungsbewertung orientiert sich an Schulgesetz NRW, Ausbildungsordnung, Lehrplänen und schulinternen Arbeitsplänen.

  • Schulgesetz NRW (§ 48)
  • Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS §§ 5 und 6)
  • Richtlinien und Lehrpläne NRW
  • Schulinterne Arbeitspläne

Das Konzept zur Leistungsförderung ist verbindlicher Bestandteil des Schulprogramms und wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.

1.1 Formen der Leistungsbewertung

In Klasse 1 und 2 erfolgt die Leistungsbewertung durch Beobachtung und Rückmeldung, nicht durch Noten. Ab Klasse 3 werden schriftliche Arbeiten benotet. Alle Unterrichtsleistungen fließen in die Bewertung ein.

Pro Tag wird maximal eine benotete Lernzielkontrolle geschrieben, pro Woche höchstens zwei. Kompetenzerwartungen und Bewertungsraster werden transparent gemacht. Unbenotete Tests zur Diagnose können jederzeit auch unangekündigt geschrieben werden.

Alle Kinder werden sowohl individuell als auch gemeinsam gefördert. Das betrifft auch Kinder mit festgestelltem besonderem Förderbedarf. Letztere werden bei Bedarf zieldifferent unterrichtet und bewertet.

Der Benotungsschlüssel für schriftliche Lernzielkontrollen sieht folgendermaßen aus:

sehr gut (100-96%)

gut (95-85%)

befriedigend (84-70%)

ausreichend (69-50%)

mangelhaft (49-25%)

ungenügend (unter 25%)

Kann in einer Lernzielkontrolle eine andere Punktzahl erreicht werden, wird der Notenschlüssel nach obenstehenden Prozentzahlen neu berechnet.

1.2 Sonstige Leistungen im Unterricht

Neben benoteten und unbenoteten Lernzielkontrollen werden auch die sogenannten sonstigen Leistungen im Unterricht bewertet. Dazu zählen alle mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge der Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Grundlage hierfür bilden die Richtlinien und Lehrpläne des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Möglichkeit sich mit sonstigen Leistungen in den Unterricht einzubringen, wird den Schülerinnen und Schülern regelmäßig transparent gemacht.

Mündliche Mitarbeit

Die mündliche Beteiligung am Unterrichtsgespräch ist ein zentraler Bestandteil der Leistungsbewertung. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Qualität und Häufigkeit der Beiträge
  • verständliche Ausdrucksweise und Verwendung von Fachbegriffen
  • Aufmerksamkeit und aktive Mitarbeit
  • Einhaltung von Gesprächsregeln
  • Bezugnahme auf Beiträge anderer sowie thematische Orientierung


Heft- und Mappenführung

Die Heft- und Mappenführung dient der Dokumentation der Unterrichtsinhalte. Bewertet werden:

  • Ordnung und Übersichtlichkeit
  • Einhaltung formaler Kriterien (z. B. Datum, Aufgabenkennzeichnung)
  • Vollständigkeit und Sorgfalt
  • inhaltliche Qualität der Bearbeitung

Hefte und Mappen werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Freiwillige Ergänzungen oder Zusatzaufgaben können sich positiv auf die Leistungsbewertung auswirken.


Referate und Präsentationen

Bei Referaten und Präsentationen werden u. a. folgende Aspekte berücksichtigt:

  • eigenständige Recherche
  • verständliche und anschauliche Darstellung der Inhalte
  • Qualität und Quantität der Inhalte
  • strukturierter Aufbau der Präsentation
  • angemessener sprachlicher Vortrag
  • Gestaltung und Visualisierung von Materialien
  • Zusammenarbeit bei Gruppenpräsentationen

Die Kriterien werden vorab mit den Schülerinnen und Schülern besprochen.


Kooperative Lernformen

Bei Gruppen- und Partnerarbeiten spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle:

  • Teamfähigkeit und Zusammenarbeit
  • aktive Mitarbeit aller Gruppenmitglieder
  • Übernahme von Aufgaben und Rollen
  • Einbringen eigener Ideen
  • zielorientiertes Arbeiten


Unterrichtsgänge


Unterrichtsgänge zu außerschulischen Lernorten sind Bestandteil des Unterrichts. Die aktive Teilnahme und Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler wird daher ebenfalls in die Leistungsbewertung einbezogen.

1.3 Rückmeldungen und Zeugnisse

Rückmeldungen erfolgen in allen Fächern mündlich, tabellarisch oder schriftlich – immer wertschätzend und entwicklungsorientiert.

Bei nicht ausreichenden Leistungen in den Hauptfächern werden in Absprache mit Kolleginnen und Kollegen sowie den Erziehungsberechtigten Förderpläne erstellt, die früh genug eingesetzt werden, um die Verbesserung der Leistungen anzubahnen.

Die Pestalozzischule nutzt Rasterzeugnisse zur transparenten Bewertung nach festgelegten Kriterien. Ab Klasse 3 werden Leistungen benotet. Neben den Formulierungen im Rasterzeugnis erhalten die Kinder in allen Fächern die Noten von sehr gut (1) bis ungenügend (6). Die Bewertungskriterien richten sich nach Lehrplänen und Arbeitsplänen und werden regelmäßig evaluiert. Alle aktuellen Zeugnisformulierungen befinden sich in Kapitel 3.

Im ersten Halbjahr der Klasse 4 erhalten die Kinder ebenfalls Noten sowie eine Empfehlung für die weiterführende Schule, im zweiten Halbjahr ein reines Notenzeugnis (s. Kapitel 4. und 5.).

2 Arbeits- und Sozialverhalten

Im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule wird im aktuellen Lehrplan NRW1 festgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung einer sozial verantwortlichen, diskriminierungsfreien Persönlichkeit unterstützt werden sollen. Dies gelingt durch die Vermittlung von fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht, hierzu zählen u. a. Menschenrechtsbildung, Werteerziehung, politische Bildung und Demokratieerziehung, Medienbildung und Bildung für die digitale Welt, Verbraucherbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, geschlechtersensible Bildung und kulturelle und interkulturelle Bildung.

Die Pestalozzischule leistet diesen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, indem sie diese Kompetenzen im Unterricht fächerübergreifend fördert, beobachtet und im Rasterzeugnis beurteilt. Im Konzept zum sozialen Lernen an der Pestalozzischule2 wird deutlich, dass im Unterricht außerdem viel Wert auf Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Sorgfalt, Selbständigkeit im Arbeitsverhalten und Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsbereitschaft gelegt wird. Seit Einführung des Medienkompetenzrahmens NRW wird zudem der verantwortungsbewusste Umgang mit neuen Medien im Unterricht immer präsenter und relevanter für schulische Leistungen.

Besondere Leistungen in allen Bereichen des Arbeits- und Sozialverhaltens werden durch die Bewertung unserer Rasterzeugnisse gewürdigt und festgehalten. Rückstände bzw. Defizite sollen klar benannt werden. Dabei ist es unabdingbar, die Entwicklung des Verhaltens deutlich zu machen und Wege zur Verhaltensänderung anzudeuten.

Für das Arbeits- und Sozialverhalten werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 1

folgte dem Unterricht interessiert und aufmerksam.
beteiligte sich aktiv am Unterrichtsgeschehen und lieferte durchdachte Beiträge.
erfasste neue Lerninhalte und übertrug Gelerntes auf neue Zusammenhänge.
zeigte sich anstrengungsbereit und arbeitete ausdauernd und konzentriert.
erledigte Aufgaben in angemessener Zeit.
bearbeitete Aufgaben selbstständig.
führte schriftliche Arbeiten zuverlässig und sorgfältig aus.
nutzte das iPad zielgerichtet im Unterricht.
schrieb Druckbuchstaben und Zahlen formklar.
arbeitete aktiv mit anderen zusammen.
trat anderen respektvoll, rücksichtsvoll und freundlich gegenüber.
sprach von sich aus andere an und knüpfte Kontakte.
hielt sich an vereinbarte Regeln.
übernahm Aufgaben für die Gemeinschaft.
akzeptierte die Meinung und Andersartigkeit anderer.
war offen für Kritik und erkannte eigene Fehler.
fand eigene angemessene Lösungswege in Konfliktsituationen.

Klasse 2

folgte dem Unterricht interessiert und aufmerksam.
beteiligte sich aktiv am Unterrichtsgeschehen und lieferte durchdachte Beiträge.
erfasste neue Lerninhalte und übertrug Gelerntes auf neue Zusammenhänge.
zeigte sich anstrengungsbereit und arbeitete ausdauernd und konzentriert.
erledigte Aufgaben in angemessener Zeit.
bearbeitete Aufgaben selbstständig.
führte schriftliche Arbeiten zuverlässig und sorgfältig aus.
schrieb Zahlen und Buchstaben formklar.
nutzte verantwortungsbewusst und sachgerecht digitale Medien.
trat anderen respektvoll, rücksichtsvoll und freundlich gegenüber.
hielt sich an vereinbarte Regeln.
übernahm eigenverantwortlich Aufgaben für die Gemeinschaft.
akzeptierte die Meinung und Andersartigkeit anderer.
konnte Kritik annehmen und übernahm Verantwortung für das eigene Handeln.
fand eigene angemessene Lösungswege in Konfliktsituationen.
vertrat den eigenen Standpunkt angemessen.
konnte mit Misserfolgen umgehen.

Klasse 3.1

folgte dem Unterricht interessiert und aufmerksam.
beteiligte sich aktiv am Unterrichtsgeschehen und lieferte durchdachte Beiträge.
erfasste neue Lerninhalte und übertrug Gelerntes auf neue Zusammenhänge.
zeigte sich anstrengungsbereit und arbeitete ausdauernd und konzentriert.
erledigte Aufgaben in angemessener Zeit.
bearbeitete Aufgaben selbstständig.
führte schriftliche Arbeiten zuverlässig, sorgfältig und leserlich aus.
nutzte digitale Medien zielgerichtet, verantwortungsbewusst und sachgerecht und reflektierte über deren Nutzen und Risiken.
arbeitete aktiv mit anderen zusammen.
trat anderen respektvoll, rücksichtsvoll und freundlich gegenüber.
hielt sich an vereinbarte Regeln.
übernahm eigenverantwortlich Aufgaben für die Gemeinschaft.
akzeptierte die Meinung und Andersartigkeit anderer.
konnte Kritik annehmen und übernahm Verantwortung für das eigene Handeln.
fand eigene angemessene Lösungswege in Konfliktsituationen.
vertrat den eigenen Standpunkt angemessen.
konnte mit Misserfolgen umgehen.

Klasse 3.2

folgte dem Unterricht interessiert und aufmerksam.
beteiligte sich aktiv am Unterrichtsgeschehen mit durchdachten Beiträgen.
erfasste neue Lerninhalte und übertrug Gelerntes auf neue Zusammenhänge.
zeigte sich anstrengungsbereit und arbeitete ausdauernd und konzentriert.
erledigte Aufgaben in angemessener Zeit.
bearbeitete Aufgaben selbstständig.
führte schriftliche Arbeiten zuverlässig, sorgfältig und leserlich aus.
nutzte digitale Medien zielgerichtet, verantwortungsbewusst und sachgerichtet und reflektierte deren Nutzen und Risiken.
arbeitete aktiv mit anderen zusammen.
trat anderen respektvoll, rücksichtsvoll und freundlich gegenüber.
hielt sich an vereinbarte Regeln.
übernahm eigenverantwortlich Aufgaben für die Gemeinschaft.
akzeptierte die Meinung und Andersartigkeit anderer.
konnte Kritik annehmen und übernahm Verantwortung für das eigene Handeln.
fand eigene angemessene Lösungswege in Konfliktsituationen.
vertrat den eigenen Standpunkt angemessen.
konnte mit Misserfolgen umgehen.

3. Lernbereiche / Fächer

3.1 Deutsch

Die Gesamtnote Deutsch auf dem Zeugnis setzt sich aus den Einzelnoten des Faches zusammen. Dabei werden die einzelnen Bereiche wie folgt gewichtet:

50 % Sprachgebrauch

25 % mündlicher Sprachgebrauch

25 % schriftlicher Sprachgebrauch

30 % Lesen

20 % Rechtschreiben

Die Anzahl der Kompetenzen in den einzelnen Teilbereichen des Deutschunterrichts entspricht der Gewichtung der Teilbereiche in der Gesamtnote Deutsch.

3.1.1 Sprachgebrauch

Mündlicher Sprachgebrauch – Sprechen und Zuhören

„Die mündliche Verständigung ist das zentrale Mittel für das eigene Lernen sowie gesellschaftliche Partizipation.“1 In der Grundschule lernen Kinder, sich in ein Gespräch einzubringen, dies zur eigenen Meinungsbildung zu nutzen und anderen aktiv zuzuhören. Sie erweitern ihren Wortschatz und erfahren, dass Gesprächsregeln zu einer angemessenen Gesprächskultur gehören. Zunehmend erwerben sie die Fähigkeit, über das eigene Lernen zu sprechen und mit anderen zu reflektieren.2

„So entwickeln sie im Laufe der Grundschulzeit die Basis für eine demokratische Gesprächskultur und erweitern ihre mündliche Sprachhandlungskompetenz.“3

Schwerpunkte des Bereiches „Sprechen und Zuhören“ sind

  • Mit anderen sprechen
  • Vor anderen sprechen
  • Zuhörstrategien nutzen und verstehend zuhören

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Bereich „Sprechen und Zuhören“ werden festgestellt und beurteilt durch langfristige, kontinuierliche Beobachtung im Lernprozess und der individuellen Lernfortschritte. Gemeinsam mit den Kindern werden die Kriterien zum richtigen Sprechen und Zuhören erarbeitet und eingeübt.

Wir unterscheiden „Sprechen und Zuhören“ in ungeplanten und geplanten Unterrichtssituationen. Bei ungeplanten Unterrichtssituationen zeigen sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in jedem Unterricht im freien Sprechen, in Unterrichtsbeiträgen, im Gesprächsverhalten, im Zuhören beim Vorlesen und Erzählen, beim verstehenden Zuhören und in spontanen Rollenspielen.

Hier gelten als Beurteilungsbereiche

  • die Qualität, Quantität und Kontinuität der Beiträge
  • das grammatikalisch richtige Sprechen
  • die sprachlich korrekte Darstellung von Sachverhalten und Geschehnissen
  • das situationsangemessene Sprechen
  • die Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des Erzählten
  • die Lautstärke und Artikulation
  • das regelgeleitete Führen von Gesprächen

Die Leistungen in geplanten Unterrichtssituationen werden berücksichtigt bei Präsentationen, bei kurzen Vorträgen, bei szenischen Darstellungen, beim verstehenden Zuhören.

Dazu erarbeiten die Schülerinnen und Schüler folgende Kriterien:

  • gezielte Höraufgaben erfüllen
  • deutliches Sprechen
  • angemessene Lautstärke
  • angemessenes Tempo
  • Verwendung eines differenzierten Wortschatzes
  • grammatikalisch richtiges Sprechen
  • themen-, adressatenbezogene und situationsangemessene Vortragsweise
Schriftlicher Sprachgebrauch – Texte verfassen

Schon bei ihren ersten Texten erhalten die Schülerinnen und Schüler Rückmeldungen über ihre Leistung, wenn im Unterricht eigene Texte vorgelesen und gewürdigt werden. Die Kinder lernen schnell, gelungene Elemente in Texten zu erkennen und zu beschreiben. Sie planen, verfassen und überarbeiten Texte mit verschiedenen Textfunktionen zunehmend strategiegeleitet.

Im Laufe eines Schuljahres verfassen die Schülerinnen und Schüler viele Texte, wobei zwei bis drei im Halbjahr ab Klasse 3 als Klassenarbeit auch bewertet werden. Mindestens eine Klassenarbeit im Halbjahr wird durch die Lehrerinnen der Jahrgangsstufe parallel vorbereitet, durchgeführt und bewertet. Die mit den Kindern während des Schreibprozesses erarbeiteten Kriterien sind dann gleichzeitig auch Grundlage zur Beurteilung der Leistung. Die Kriterien bauen in den vier Grundschuljahren aufeinander auf und werden für Kinder und Eltern transparent gemacht.

In die Zeugnisnote für das Verfassen von Texten fließen neben den bewerteten Klassenarbeiten auch alle im Unterricht erbrachten Teilleistungen, die sich am gesamten Schreibprozess orientieren, mit ein. Diese Note findet sich auf dem Zeugnis als Teil in der Gesamtnote für den Sprachgebrauch wieder.

3.1.2 Lesen – Mit Texten und Medien umgehen

Das Lesenlernen nimmt eine zentrale Stellung im Unterricht der Grundschule ein, nicht nur im Deutschunterricht, sondern in allen Fächern, denn das „Lesen ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich die Welt zu erschließen.“1 Da Textverstehen auch immer die Konstruktion von Sinn ist, nimmt Lesekompetenz eine Schlüsselfunktion für erfolgreiches Lernen ein.2

Beim Umgang mit Texten ist von einem weiten Textbegriff auszugehen. Er umfasst sowohl schriftliche als auch audiovisuelle Produkte (Filme, Bilder, Gespräche etc.), die analog oder digital vermittelt werden.3

Der Lehrplan Deutsch für die Grundschule NRW unterscheidet im Bereich „Lesen – mit Texten und Medien“ umgehen fünf Schwerpunkte, die alle im Unterricht jeder Klassenstufe zu behandeln und einzuüben sind:

  • Über Lesefähigkeiten verfügen
  • Lesestrategien nutzen
  • Sich mit Texten und Medien auseinandersetzen
  • Über Leseerfahrungen verfügen
  • Inhalte präsentieren

Alle Leistungen, die in den fünf Schwerpunkten erbracht werden, fließen in die Leistungsbewertung mit ein.

Der Teilbereich Lesen sieht folgende Gewichtung vor (Klasse 3 und 4):

  • 40 % benotete Lernzielkontrollen
  • 60 % Sonstige Leistungen

In den Klassen 3 und 4 werden zwei benotete Lernzielkontrollen zur Überprüfung der Lesekompetenz in schriftlicher Form pro Halbjahr geschrieben.

Sonstige Leistungen

  • Sinnerfassendes Lesen/ Leseverständnis
  • Lesetempo / Lesefluss
  • Betontes Lesen
  • Genaues und deutliches Lesen
  • Anwenden von Lesestrategien
  • Lesetagebuch führen
  • Lesemotivation
  • Umgang mit unterschiedlichen Textformen in verschiedenen Medien
  • Recherchieren in unterschiedlichen Medien

3.1.3 Richtig schreiben

Grundlage für die Leistungsbeurteilung im Schwerpunkt „Richtig schreiben“ sind die Kompetenzerwartungen aus dem Lehrplan Deutsch. Ziel ist das richtige Schreiben in eigenen Texten. Daher kommt dem fehlerfreien Abschreiben von Texten, dem Anwenden von Rechtschreibstrategien zum normgerechten Schreiben, der Übung von Lernwörtern und der Nutzung von Hilfsmitteln eine besondere Bedeutung zu.

Die Rechtschreibnote in Klasse 3 und 4 setzt sich zusammen aus den erbrachten Leistungen in Klassenarbeiten, schriftlichen Überprüfungen und sonstigen rechtschriftlichen Leistungen im Unterricht. Zu den sonstigen rechtschriftlichen Leistungen gehören z.B. Rechtschreibgespräche, Wörterbucharbeit, Heft- und Tagebucheinträge etc.

In den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden in jedem Halbjahr 3 – 5 schriftliche Leistungskontrollen durchgeführt. Mindestens zwei Arbeiten (1 Kombitest und 1 eigener Text) werden jeweils parallel in den Jahrgangsstufen geschrieben.

Rechtschreiben im Kombi-Test

Jeder Kombi-Test besteht aus drei Teilen, die die Kenntnisse in den Kompetenzerwartungen abfragen.

Im ersten Teil wird das fehlerfreie Abschreiben von Texten gefordert. Die Anzahl der Wörter ist festgelegt:

3. Schuljahr: 45 – 60 Wörter

4. Schuljahr: 60 – 75 Wörter

Nicht jeder Fehler hat das gleiche „Gewicht“. Wir gewichten die Fehler wie folgt:

0 Fehlerpunkte: Wort zu viel

½ Fehlerpunkt: Zeichenfehler

½ Fehlerpunkt: Trennungsfehler

1 Fehlerpunkt: falsch geschriebenes Wort

1 Fehlerpunkt: fehlendes, verändertes Wort

Bei der Abschreibübung können maximal 10 Punkte erworben werden, wobei sich die Punkte wie folgt verteilen:

0 Fehler: 10 Punkte

1 Fehler: 9 Punkte

2 Fehler: 8 Punkte

3 Fehler: 7 Punkte

4 Fehler: 6 Punkte

5 Fehler: 5 Punkte

6 Fehler: 4 Punkte

7 Fehler: 3 Punkte

8 Fehler: 2 Punkte

9 Fehler: 1 Punkt

> 9 Fehler: 0 Punkte

Im zweiten Teil werden das Erkennen von bekannten Rechtschreibphänomenen und das Anwenden von geübten Rechtschreibregeln gefordert. Hier können maximal 15 Punkte erreicht werden.

Im dritten Teil wird das Nachschlagen in Wörterverzeichnissen gefordert. In diesem Teil können maximal 5 Punkte erreicht werden.

Einheitlich bewerten wir den gesamten Kombi-Tests wie folgt:

30 – 29 Punkte sehr gut

28,5 – 24,5 Punkte gut

24 – 19,5 Punkte befriedigend

19 – 14,5 Punkte ausreichend

14 – 7,5 Punkte mangelhaft

7 – 0 Punkte ungenügend

Rechtschreiben in eigenen Texten

Bei allen Klassenarbeiten zum Schreiben gibt es auch eine Note für die Rechtschreibung. Die Kinder überarbeiten ihre eigenen Texte rechtschriftlich anhand der gelernten Rechtschreibstrategien und mit dem Wörterbuch. Bei der rechtschriftlichen Überarbeitung wird eine bestimmte Anzahl von Wörtern vorausgesetzt:

3. Schuljahr: 50 Wörter im 1. Halbjahr, 60 Wörter im 2. Halbjahr

4. Schuljahr: 70 Wörter im 1. Halbjahr, 80 Wörter im 2. Halbjahr

Schreiben die Kinder längere Texte, werden nur die ersten Wörter im o.a. Umfang gewertet. Als Fehler werden die Nichteinhaltung von bekannten Rechtschreibregeln und Falschschreibungen von gelernten Wörtern gewertet.

Notenverteilung für die Rechtschreibung in eigenen Texten

0 – 1 Fehler sehr gut

1,5 – 4,5 Fehler gut

5 – 7,5 Fehler befriedigend

8 – 11,5 Fehler ausreichend

12 – 15,5 Fehler mangelhaft

> 16 Fehler ungenügend

Regelung für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten

Am Ende des ersten Schuljahres werden alle Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit der LRS-Lehrerin mit der jeweiligen Deutschlehrerin mit der Hamburger Schreibprobe (HSP) überprüft. Am Ende des zweiten und dritten Schuljahres werden alle LRS-geförderten Kinder erneut – und im Bedarfsfall auch weitere – getestet. In beiden o.a. Bereichen bestehen für Kinder mit festgestellter Lese-Rechtschreib-schwierigkeiten besondere Regelungen. Im Kombitest – Teilaufgabe „fehlerfreies Abschreiben von Texten“ – wird die Textlänge wie folgt reduziert:

3. Schuljahr: auf 30 – 40 Wörter

4. Schuljahr: auf 40 – 50 Wörter

Bei eigenen Texten wird die Anzahl der rechtschriftlich zu überprüfenden Wörter wie folgt reduziert:

3. Schuljahr: auf 35 Wörter im 1. Halbjahr, 40 Wörter im 2. Halbjahr

4. Schuljahr: auf 50 Wörter im 1. Halbjahr, 60 Wörter im 2. Halbjahr

Im Fach Deutsch werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 1

stellt in vollständigen Sätzen Sachverhalte verständlich dar.
hält vereinbarte Gesprächsregeln ein.
entnimmt beim Zuhören verlässlich Einzelinformationen.
setzt Anregungen zum eigenständigen Schreiben um.
schreibt eigene Sätze nachvollziehbar auf.
formuliert Leseerwartungen anhand von Bildern und Überschriften.
liest und versteht Wörter und Sätze.
versteht einfache schriftliche Arbeitsaufträge und handelt danach.
schreibt Wörter vollständig lautgetreu auf und hält die Wortgrenzen ein.
schreibt fehlerfrei ab.

Klasse 2

drückt sich sprachlich richtig mit einem altersangemessenen Wortschatz aus.
stellt Sachverhalte verständlich dar.
schreibt eigene Texte verständlich.
kann die eingeführten Wortarten unterscheiden.
unterscheidet die Satzarten und setzt Satzschlusszeichen richtig.
liest altersgemäße Texte flüssig und kann Fragen zum Inhalt beantworten.
wendet beim Lesen altersgemäßer, auch digitaler Texte Strategien zur Texterschließung an.
stellt Inhalte von Büchern und Texten verständlich vor.
schreibt Texte fehlerfrei ab.
wendet erarbeitete Rechtschreibstrategien an.

Klasse 3.1

drückt sich sprachlich differenziert aus.
plant Sprechbeiträge und setzt diese situationsangemessen um.
verfasst Texte funktionsangemessen nach erarbeiteten Kriterien.
überarbeitet Texte im Hinblick auf festgelegte Kriterien.
kann die eingeführten Wortarten unterscheiden.
liest altersgemäße Texte flüssig und kann Fragen zum Inhalt beantworten.
wendet beim Lesen altersgemäßer, auch digitaler Texte Strategien zur Texterschließung an.
sucht Informationen aus Medien und nutzt sie.
schreibt auch umfassendere Texte fehlerfrei ab.
wendet erarbeitete Rechtschreibstrategien in eigenen Texten an.

Klasse 3.2

drückt sich sprachlich differenziert aus.
plant Sprechbeiträge und setzt diese situationsangemessen um.
verfasst und überarbeitet Texte funktionsangemessen nach erarbeiteten Kriterien.
kann die eingeführten Wortarten unterscheiden.
kann die eingeführten Satzglieder unterscheiden.
liest altersgemäße Texte flüssig und kann Fragen zum Inhalt beantworten.
wendet beim Lesen altersgemäßer, auch digitaler Texte Strategien zur Texterschließung an.
sucht Informationen aus Medien und nutzt sie.
schreibt auch umfassendere Texte fehlerfrei ab.
wendet erarbeitete Rechtschreibstrategien in eigenen Texten an.

3.2 Englisch

Der Englischunterricht in der Grundschule setzt sich aus fünf zu erlernenden Bereichen zusammen:

  • Funktionale kommunikative Kompetenz: Hörsehverstehen (HSV), Sprechen, Lesen, Schreiben, Verfügen über sprachliche Mittel wie zum Beispiel Aussprache, Wortschatz, Orthografie
  • Interkulturelle kommunikative Kompetenz: Lebenswelten erschließen und vergleichen, Handeln in Begegnungssituationen
  • Text- und Medienkompetenz: Zielgerichtetes Nutzen von Texten und Medien im Englischunterricht
  • Sprachlernkompetenz: Entwicklung von Lern- und Arbeitstechniken zum Erlernen einer Sprache
  • Sprachbewusstheit (language awareness): Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Herkunfts- und Fremdsprache reflektieren und mit ihnen experimentieren

Die kommunikativen Fähigkeiten wie das Hör- und Sehverstehen sowie das Nachahmen von Lauten und das zunehmend eigenständige Sprechen spielen im Englischunterricht der Grundschule eine bedeutende Rolle. Da sich der Englischunterricht mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 noch näher an den Kompetenzen des Englischunterrichts der Sekundarstufe I orientiert, kommt auch dem Lesen und Schreiben von englischen Wörtern und Sätzen von Anfang an mehr Bedeutung zu.

Sätze mit bekanntem Wortmaterial und vorgegebenen Satzstrukturen müssen sinnentnehmend gelesen werden können.1 Mit Hilfe von Vorlagen und eigenen Kon­struktionen sollen die Schülerinnen und Schüler interessengeleitet kurze einfache Texte verfassen, Bilder beschriften und z.B. Rätsel erstellen können. Das Repertoire an Lernstrategien und Arbeitstechniken wird ausgeweitet; die Schülerinnen und Schüler verfügen nun über verschiedene Behaltensstrategien, die sie selbstständig und gemäß ihrer eigenen Stärken anwenden.2 Über Sprachbesonderheiten wird reflektiert, um ein grammatikalisches Verständnis anzubahnen. Obwohl das Schreiben von Texten und die Gespräche über grammatische Strukturen mit Inkrafttreten des neuen Lehrplans von 2021 expliziter thematisiert werden, fließt die Orthografie nach wie vor nicht in die Leistungsbewertung mit ein.

Die Fachkonferenz Englisch der Pestalozzischule entschied sich für die folgenden Methoden der Leistungsbewertung:3

  • Beobachtungen im Unterricht
  • Gezielte Verfahren

Gezielte Beobachtungen erfassen Leistungen, die durch entsprechende Aufgaben schwer oder gar nicht zu erfassen sind, wie z.B. das Ausdrucksvermögen, language awareness (Sprachbewusstheit, z.B. Vergleiche mit der Herkunftssprache ziehen) oder die Intonation und Sprachmittlung. Auch das Interesse an der Fremdsprache und den damit verbundenen Lebenswelten sowie der Umgang mit Lernstrategien und Arbeitstechniken können so erfasst werden.4

Gezielte Verfahren ermitteln den Lernstand eines Kindes zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb des Lernprozesses. Sie befassen sich mit den Bausteinen der Sprache in Verbindung mit den sprachlichen Fertigkeiten (Lesen, Hören /Verstehen, Sprechen, Schreiben).5 Mit u.a. diesen Verfahren werden die Lehrplanbereiche „Kommunikation und Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln“ überprüft.

Die Leistungsbewertung bezieht sich immer auf folgende Schwerpunkte, die zu einer Gesamtnote zusammengefasst werden:

· 30 % Hör-(Seh-)Verstehen

· 30 % Sprechen

· 20 % Leseverstehen

· 10 % Schreiben

· 10 % Sonstige Leistungen

Alle innerhalb dieser Schwerpunkte erbrachten mündlichen, praktischen, schriftlichen und sonstigen Leistungenfließen in die Leistungsbewertung mit ein.

Zu den sonstigen Leistungen zählen:

· Freude und Interesse am Sprachenlernen

· Anstrengungsbereitschaft und Mitarbeit (Quantität)

· Zuverlässigkeit (Erledigen von Hausaufgaben, Vollständigkeit der Materialien)

· Sorgfalt

Kurze schriftliche Übungen werden in den jeweiligen Schwerpunkten berücksichtigt und in der Abstufung: Excellent! – Well done! – Keep on trying! bewertet. Diese umfassen maximal 15 Minuten und fließen nur zu einem geringen Teil (10%) in die Gesamtnote mit ein. Die Bewertung der Orthografie erfolgt ausschließlich im Rahmen von Abschreibübungen. Bei freiem Schreiben wird die Rechtschreibung verbessert, jedoch nicht zur Bewertung herangezogen.

Im Fach Englisch werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 3.1

nimmt aufmerksam und interessiert am Unterricht teil.
beteiligt sich aktiv am Unterrichtsgespräch.
versteht Äußerungen und Hörtexte und entnimmt wesentliche Informationen.
kommuniziert flexibel mit dem erarbeiteten Wortschatz.
liest Wörter und kurze Sätze und entnimmt ihnen wesentliche Informationen.
verfasst mithilfe von Satzbausteinen und eigenen Konstruktionen kurze Texte.
nutzt digitale Werkzeuge zur Sprachmittlung.

Klasse 3.2

nimmt aufmerksam und interessiert am Unterricht teil.
beteiligt sich aktiv am Unterrichtsgespräch.
versteht Äußerungen und Hörtexte und entnimmt wesentliche Informationen.
kommuniziert flexibel mit dem erarbeiteten Wortschatz.
liest Sätze und kurze Texte und entnimmt ihnen wesentliche Informationen.
verfasst mithilfe von Satzbausteinen und eigenen Konstruktionen kurze Texte.
nutzt neue Medien zur Erstellung digitaler Produkte in englischer Sprache.

3.3 Sachunterricht

Anhand von fünf Themenbereichen (Demokratie und Gesellschaft, Körper und Gesundheit, Natur und Umwelt, Raum und Mobilität, Zeit und Wandel werden die angestrebten Kompetenzen vermittelt.

Zur Leistungsbewertung werden alle vom Schüler erbrachten Leistungen herangezogen. Dazu gehören nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte. Auch die in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen.

Mündliche und praktische Leistungen haben im Fach Sachunterricht einen besonders

hohen Stellenwert.

Die Sachunterrichtsbewertung setzt sich zu 40% aus fachbezogenen, mündlichen Leistungen im Unterrichtsprozess sowie aus Einstellungen und Haltungen zum Sachunterricht zusammen, z.B.:

  • Mitarbeit/Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • Textvorträge, Kurzreferate
  • Neugierverhalten / Interesse
  • Frage- und Problemlösefähigkeit
  • Präsentation der Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeiten (auch digital)
  • Selbstständiges, strukturiertes Vorgehen in offenen Unterrichtsformen (etwa bei Projektarbeit, Lernen an Stationen …)

Die Sachunterrichtsbewertung setzt sich zu 40 % aus fachbezogenen, praktischen Leistungen zusammen, z.B.:

  • Planen, Aufbauen und Durchführen von Experimenten (Vermuten und Beobachten von Experimenten)
  • Dokumentationen, z.B. Lernplakate, Fotos, kurze Videos, Tonaufnahmen, Sammlungen, Ausstellungen
  • Anfertigen von Tabellen, Zeichnungen, Collagen, Karten
  • Nutzen von Werkzeugen und Messinstrumenten
  • Bauen von Modellen
  • Sammeln, Ordnen und Strukturieren von Unterrichtsinhalten (Mappe, Lerntagebuch, Forscherheft, Portfolio, Präsentationen)
  • Pflege von Pflanzen
  • Beschaffung und Auswertung von Informationen
  • Nutzen von digitalen Medien zur Recherche und vertiefenden Übung (Such- und Lernapps)
  • Recherchiert selbstständig mit Medien, bewertet Informationen und nutzt diese zielgerichtet

Die Sachunterrichtsbewertung setzt sich zu 20% aus fachbezogenen schriftlichen Leistungen zusammen, z.B.:

  • Mappen und Heftführung, Experimentierheft, Lapbooks etc.
  • Lernzielkontrollen

Im Fach Sachunterricht werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 1

zeigt Interesse an sachunterrichtlichen Themen.
beteiligt sich mit Beiträgen aus dem eigenen Erfahrungsbereich.
führt praktische Arbeiten sachgerecht aus.
zieht aus Beobachtungen die richtigen Schlüsse.
merkt sich besprochene Inhalte und gibt diese wieder.

Klasse 2

bringt sich zu Themen sachbezogen ein.
führt praktische Arbeiten und Versuche sachgerecht aus.
entnimmt selbstständig Informationen aus Medien und nutzt diese.
dokumentiert Arbeitsergebnisse anschaulich.
präsentiert erarbeitete Inhalte verständlich.
merkt sich besprochene Inhalte und gibt diese zuverlässig wieder.
erkennt und erklärt Zusammenhänge von Sachverhalten.

Klasse 3.1

bringt sich zu den Themen des Sachunterrichts sachbezogen ein.
führt praktische Arbeiten und Versuche sachgerecht aus.
recherchiert selbstständig mit Medien und entnimmt gezielt Informationen.
dokumentiert Arbeitsergebnisse strukturiert und sachgerecht.
präsentiert erarbeitete Inhalte.
durchschaut besprochene Inhalte und kann diese erklären.
überträgt Gelerntes auf neue Zusammenhänge.

Klasse 3.2

bringt sich zu den Themen des Sachunterrichts sachbezogen ein.
führt praktische Arbeiten und Versuche sachgerecht aus.
recherchiert selbstständig mit Medien und entnimmt gezielt Informationen.
dokumentiert Arbeitsergebnisse strukturiert und sachgerecht.
präsentiert erarbeitete Inhalte.
durchschaut besprochene Inhalte und kann diese erklären.
überträgt Gelerntes auf neue Zusammenhänge.

2. Schuljahrgang

  • pro Schulhalbjahr mind. eine Präsentation oder eine Dokumentation
  • im zweiten Schulhalbjahr eine kurze schriftliche Lernkontrolle

3. und 4. Schuljahrgang

  • pro Schulhalbjahr mind. eine Präsentation und eine Dokumentation
  • pro Schuljahr zwei bis drei schriftliche Lernkontrollen

Arbeitsergebnisse werden bepunktet oder anderweitig honoriert.

3.4 Mathematik

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den im „Lehrplan“1 beschriebenen prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzerwartungen. 

Prozessbezogene Bereiche in Mathematik sind Problemlösen, Modellieren, Argumentieren, Darstellen, Kommunizieren.

Inhaltsbezogene Bereiche bedeuten Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten, Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten.

Der Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen. Dabei zählt die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der Beiträge. Die Kriterien für die Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht.

Insgesamt sollen pro Halbjahr mindestens drei schriftliche Lernaufgaben erfolgen. Mindestens die erste in jedem Halbjahr wird parallel mit den anderen Jahrgangsklassen geschrieben. Neben den schriftlichen Lernzielkontrollen besteht die Möglichkeit einer besonderen Lernaufgabe (siehe unten). Pro Halbjahr kann eine schriftliche Arbeit durch eine solche ersetzt werden.

Die Lernzielkontrollen müssen darauf ausgerichtet sein, dass erfolgreiches Lernen kumulativ ist. Dies erfordert, dass sowohl Kompetenzen wiederholt als auch in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis gestellt werden müssen.

Um möglichst komplexe fachbezogene Kompetenzen zu überprüfen, werden bei der Konzeption der Lernzielkontrollen die drei Anforderungsbereiche berücksichtigt:

Anforderungsbereich 1: ReproduzierenGrundwissen Gelernte Verfahren direkt anwenden
Anforderungsbereich 2: Zusammenhänge herstellenZusammenhänge erkennen und nutzen  Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten miteinander verknüpfen
Anforderungsbereich 3: Verallgemeinern und ReflektierenStrukturieren  Strategien entwickeln  Eigene Lösungen finden  Finden aller Lösungswege in komplexen Aufgabenstellungen Beurteilen / Interpretationen und Wertungen

Mathematikarbeiten werden in der Regel so gestellt, dass jeweils 40 Punkte erreicht werden können. Etwa 1/3 der Punkte werden für Aufgaben aus den Anforderungsbereichen 2 und 3 vergeben. Der zugrundeliegende Benotungsschlüssel für schriftliche Lernzielkontrollen mit Benotung wird in Kapitel 1.1 dargestellt.

Wird eine Klassenarbeit so gestellt, dass einige der Aufgaben ins Heft oder auf ein gesondertes Blatt übertragen werden müssen, kann ein Ordnungspunkt vergeben werden, wenn ein Kind sowohl Ordnung als auch Struktur einhält.

40% schriftliche Lernaufgaben:

  • Schriftliche Lernzielkontrollen
  • Besondere Lernaufgaben
    • Lernplakate
    • Kriteriengeleitete Präsentation
    • Forschermappe / Portfolio erstellen
    • Mathematische, regelbasierte Spiele entwickeln und überprüfen
    • Modell (z.B. Körper, Körpernetze) erstellen und erklären

60% sonstige im Unterricht erbrachte Leistungen (s.a. Kapitel 1.3.):

  • Mündliche Mitarbeit
  • 5 Minuten Tests
  • Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten oder deren Präsentation
  • Fachsprache anwenden und nutzen
  • Kriteriengeleitete Präsentation vorstellen
  • Lernplakat erarbeiten oder vorstellen
  • Forschermappe / Portfolio vorstellen
  • Mathematische, regelbasierte Spiele erstellen und erproben
  • Modell (z.B. Körper, Körpernetze) erstellen
  • Mündliche Überprüfung
  • sachgerechter Umgang mit Arbeitsmitteln und Zeichengeräten
  • Strategien zum Lösen von Sachaufgaben
  • Tabellen, Pläne und Karten anfertigen
  • Unterrichtsdokumentation (Heft, Mappe)

Im Fach Mathematik werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 1

orientiert sich im Zahlenraum bis 20.
löst Additionsaufgaben im Zahlenraum bis 20.
löst Subtraktionsaufgaben im Zahlenraum bis 20.
rechnet Aufgaben schnell und sicher im Kopf.
kann eigene Rechenwege erklären und die Anderer nachvollziehen.
erkennt und beschreibt Muster und Strukturen und setzt diese fort.
erkennt und benennt geometrische Grundformen.
benennt Geldbeträge und stellt sie auf verschiedene Weise dar.
formuliert zu Spiel- und Sachsituationen Aufgabenstellungen und löst sie.

Klasse 2

orientiert sich im Zahlenraum bis 100.
löst Additionsaufgaben im Zahlenraum bis 100.
löst Subtraktionsaufgaben im Zahlenraum bis 100.
gibt die Kernaufgaben des kleinen Einmaleins wieder und leitet die entsprechenden Divisionsaufgaben ab.
rechnet Aufgaben schnell und sicher im Kopf.
beschreibt und entwickelt eigene Lösungswege.
nutzt Zahlbeziehungen und Rechengesetze für vorteilhaftes Rechnen.
erkennt und benennt geometrische Figuren und Körper.
vergleicht und ordnet Größen (z.B. Längen, Zeitspannen und Geldbeträge).
nutzt Größen in Sachsituationen.
entnimmt Diagrammen und Tabellen Daten und nutzt sie zur Beantwortung mathe­matischer Fragen.

Klasse 3.1

orientiert sich im Zahlenraum bis 1000.
addiert in Schritten bis 1000.
subtrahiert in Schritten bis 1000.
verfügt über Kenntnisse und Fertigkeiten beim schnellen Kopfrechnen und gibt Aufgaben des kleinen Einmaleins automatisiert wieder.
formuliert zu Sachsituationen mathematische Fragen und Aufgabenstellungen und löst diese.
nutzt Zahlbeziehungen und Rechengesetze für vorteilhaftes Rechnen.
beschreibt eigene Vorgehensweisen, versteht Lösungswege anderer und reflektiert gemeinsam darüber.
zeigt räumliches Vorstellungsvermögen, nutzt geometrische Fachbegriffe und zeichnet genau.
misst, vergleicht und ordnet Größen (z.B. Geld, Zeitspannen, Längen, Gewichte).
kann Größen in unterschiedlichen Schreibweisen darstellen und mit ihnen rechnen.
beschreibt die Wahrscheinlichkeit von einfachen Ereignissen.

Klasse 3.2

addiert schriftlich im Zahlenraum bis 1000.
subtrahiert schriftlich im Zahlenraum bis 1000.
multipliziert in Schritten im Zahlenraum bis 1000.
verfügt über Kenntnisse und Fertigkeiten beim schnellen Kopfrechnen und gibt Aufgaben des kleinen Einmaleins automatisiert wieder.
formuliert auch zu komplexeren Sachsituationen eigenständig mathematische Fragen und Aufgabenstellungen und löst diese.
nutzt Zahlbeziehungen und Rechengesetze für vorteilhaftes Rechnen.
beschreibt eigene Vorgehensweisen, versteht Lösungswege anderer und reflektiert gemeinsam darüber.
zeigt räumliches Vorstellungsvermögen, nutzt geometrische Fachbegriffe und zeichnet genau.
misst, vergleicht und ordnet Größen (z.B. Geld, Zeitspannen, Längen, Gewichte).
kann Größen in unterschiedlichen Schreibweisen darstellen und mit ihnen rechnen.
bestimmt die Anzahl verschiedener Möglichkeiten im Rahmen einfacher kombinatorischer Aufgabenstellungen.

3.5 Religionslehre

Laut Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule in NRW soll der Religionsunterricht den Anspruch des Kindes auf religiöse Bildung gewährleisten. Dabei soll den Kindern ermöglicht werden, ihre eigene Erfahrung und Lebenswirklichkeit im Kontext einer christlichen Weltanschauung zu reflektieren.1

Der Lehrplan für katholische Religionslehre benennt dabei folgende inhaltliche Bereiche:

  • Miteinander leben in Gottes Schöpfung
  • Die Frage nach Gott
  • Jesus Christus
  • Kirche und Gemeinde
  • Die Bibel
  • Religionen und Weltanschauung

Diesen Bereichen sind verschiedene Kompetenzerwartungen und Schwerpunkte (s. LP) zugeordnet. Die Kompetenzen sollen die Schüler und Schülerinnen am Ende der Schuleingangsphase respektive am Ende der Klasse 4 erworben und erweitert haben. Sie werden im Unterricht mit prozessbezogenen Kompetenzen verknüpft.

Grundsätzlich gelten im Religionsunterricht die in den Richtlinien und Lehrpläne dargestellten Anforderungen (Leistung fördern und bewerten) und die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Leistungsbewertung orientiert sich an folgenden Bereichen:

Inhaltliche KompetenzenAllgemeine fachbezogene Kompetenzen
Sie beschreiben Grundwissen über den christlichen Glauben und andere Religionen und umfassen die Kompetenzerwartungen in Kap. 2 der RL und Lehrpläne und des Arbeitsplanes RUSie werden in der Auseinandersetzung mit diesen Inhalten erworben und umfassen (RL Deutsche Bischofskonferenz): Wahrnehmen und Entdecken Fragen stellen und Bedenken Deuten und Gestalten Unterscheiden und Bewerten Sich ausdrücken und einander mitteilen Anteil nehmen und Verantwortung übernehmen

Religiöse Überzeugung und religiöse Praxis unterliegen nicht der Leistungsbewertung.

Wissen wird jedoch haltungsbezogen und Haltungen werden erkenntnisbezogen vermittelt. Daher fördert der Religionsunterricht Haltungen wie

  • Wachheit für die großen Fragen nach dem Woher, Wohin, Wozu
  • Lebensfreude
  • Dankbarkeit für das eigene Leben und die Schöpfung
  • Sensibilität für das Leiden Anderer
  • Hoffnung auf ein Leben über den Tod hinaus
  • Wertschätzung des Glaubens

Grundlagen der Leistungsbewertung im Fach Religionslehre sind alle von den Schülern und Schülerinnen erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen. Alle Anstrengungen und individuellen Lernfortschritte sowie in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit erbrachten Leistungen werden zur Beurteilung herangezogen.

Im Fach kath. Religionslehre werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 1

nimmt aufmerksam am Religionsunterricht teil und zeigt Interesse an religiösen Themen.
beteiligt sich mit sinnvollen Fragen und Beiträgen am Unterrichtsgespräch.
lässt sich auf ausgewählte biblische Geschichten ein und gibt sie inhaltlich wieder.
stellt Bezüge zwischen Bibelaussagen und der eigenen Lebenswirklichkeit her.
setzt schriftliche und gestalterische Aufgaben sorgfältig und sachbezogen um.

Klasse 2

nimmt aufmerksam am Religionsunterricht teil und zeigt Interesse an religiösen Themen.
beteiligt sich mit sinnvollen Fragen und Beiträgen am Unterrichtsgespräch.
lässt sich auf ausgewählte biblische Geschichten ein und gibt sie inhaltlich wieder.
stellt Bezüge zwischen Bibelaussagen und der eigenen Lebenswirklichkeit her.
setzt schriftliche und gestalterische Aufgaben sorgfältig und sachbezogen um.

Klasse 3.1

nimmt aufmerksam am Religionsunterricht teil und zeigt Interesse an religiösen Themen.
beteiligt sich mit sinnvollen Beiträgen und Fragen am Unterrichtsgespräch.
deutet Texte, Symbole und Bilder im Hinblick auf den christlichen Glauben.
kennt das Kirchenjahr und christliches Brauchtum.
kennt die Kirche als Ort der Versammlung und Feier christlicher Gemeinde.
setzt schriftliche und gestalterische Aufgaben sorgfältig und sachbezogen um.

Klasse 3.2

nimmt aufmerksam am Religionsunterricht teil und zeigt Interesse an religiösen Themen.
beteiligt sich mit sinnvollen Beiträgen und Fragen am Unterrichtsgespräch.
deutet Texte, Symbole und Bilder im Hinblick auf den christlichen Glauben.
kennt den Aufbau der Heiligen Schrift.
kennt die Kirche als Ort der Feier christlicher Gemeinschaft.
setzt schriftliche und gestalterische Aufgaben sorgfältig und sachbezogen um.

Die Gesamtnote in Klasse 3 und 4 setzt sich zusammen aus 70% mündlicher Leistungen (Unterrichtsgespräche, Rollenspiele, Referate, …) und 30% schriftlicher Leistungen (Hefter, Themenhefte, Tests, …).

3.6 Sport

Die Leistungsbewertung im Sportunterricht orientiert sich an den pädagogischen Rahmenbedingungen für den Schulsport und an den Richtlinien für die Grundschule.

„Als Leistung werden nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben.“1

Darüber hinaus werden mündliche Beiträge sowie soziale Kompetenzen wie Fairness, Einsatzbereitschaft, konstruktive Kooperation und verantwortungsbewusstes Handeln in die Bewertung einbezogen. Dabei fließen alle erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler ein, wobei die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der Beiträge berücksichtigt werden.2

Das sportpraktische Handeln und der individuelle Lernfortschritt, Anstrengungsbereitschaft, soziale Kompetenzen und mündliche Beiträge sind zu gleichen Teilen in der Gesamtbewertung zu berücksichtigen.

In den folgenden Inhaltsbereichen des Lehrplans Sport NRW werden die o.a. Kompetenzen eingeführt, eingeübt und bewertet:

  1. Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
  2. Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen
  3. Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik
  4. Bewegen im Wasser – Schwimmen
  5. Bewegen an Geräten – Turnen
  6. Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste
  7. Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele
  8. Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport
  9. Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport

Aus dem Arbeitsplan der Pestalozzischule gehen die Schwerpunkte der einzelnen Inhaltsbereiche hervor, die Bestandteil der einzelnen Jahrgangsstufen sind.

An der Pestalozzischule verteilen sich die 3 Wochenstunden wie folgt:

1. und 2. Schuljahr:

1. und 2. Halbjahr: 3 Stunden Sport

3. Schuljahr:

1. Halbjahr: 1 Stunde Sport, 2 Stunden Schwimmen

2. Halbjahr: 3 Stunden Sport

4. Schuljahr:

1. Halbjahr: 3 Stunden Sport

2. Halbjahr: 1 Stunde Sport, 2 Stunden Schwimmen

Im Fach Sport werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 1

zeigt Anstrengungsbereitschaft und trägt mit sinnvollen Beiträgen zum Unterricht bei.
verhält sich fair und beachtet vereinbarte Regeln.
setzt vorgegebene Bewegungsaufgaben korrekt um und beherrscht elementare motorische Grundfertigkeiten.
kennt und verwirklicht die Spielideen und Regeln einfacher Spiele.

Klasse 2

zeigt Anstrengungsbereitschaft und trägt mit sinnvollen Beiträgen zum Unterricht bei.
verhält sich fair und beachtet vereinbarte Regeln.
setzt vorgegebene Bewegungsaufgaben korrekt um und beherrscht sportartbezogene motorische Fertigkeiten in der Grobform.
bringt sich taktisch geschickt in kleine Spiele ein.

Klasse 3.1

zeigt Anstrengungsbereitschaft und trägt mit sinnvollen Beiträgen zum Unterricht bei.
verhält sich fair und beachtet vereinbarte Regeln.
setzt vorgegebene Bewegungsaufgaben korrekt um und beherrscht sportartbezogene motorische Fertigkeiten.
zeigt beim Spielen taktisches Gespür, Kraft, Schnelligkeit und Ausdauer.
beherrscht die sechs Grundfertigkeiten des Schwimmens.
springt aus unterschiedlichen Höhen und schwimmt ausdauernd in Bauch- und Rückenlage.

Klasse 3.2

zeigt Anstrengungsbereitschaft und trägt mit sinnvollen Beiträgen zum Unterricht bei.
verhält sich fair und beachtet vereinbarte Regeln.
setzt vorgegebene Bewegungsaufgaben korrekt um und beherrscht sportartbezogene motorische Fertigkeiten.
zeigt beim Spielen taktisches Gespür, Kraft, Schnelligkeit und Ausdauer.
entwickelt und präsentiert allein und in der Gruppe Spielideen und Bewegungsaufgaben.

3.7 Musik

Die Leistungsbewertung im Fach Musik orientiert sich an den pädagogischen Rahmenbedingungen für den Musikunterricht und an den Richtlinien für die Grundschule in NRW. Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Individuelle und in Gruppen erbrachte Leistungen werden berücksichtigt, gefordert, gefördert, ermöglicht und anerkannt.

Der Musikunterricht durch Lehrkräfte der Pestalozzischule wird je nach Jahrgangsstufe durch die Kooperation mit den Fachkräften der Musikschule im Rahmen des „JeKi“-Programms und ggfs. des Instrumentenkarussells ergänzt. Die dort erbrachten Leistungen werden in der Leistungsbewertung berücksichtigt.

Fachbezogene Bewertungskriterien sind insbesondere:

  • Experimentierfreude mit Stimme, Körper und Instrumenten
  • konstruktives Einbringen individueller und im Unterricht erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten
  • praktische Beiträge in den Lernfeldern „Musik machen und gestalten“, „Musik hören und verstehen“ und „Musik umsetzen und darstellen“
  • sich über Musik, Hörerlebnisse und Kompositionsprozesse verständigen unter Einbeziehung erworbener Kenntnisse
  • Fähigkeit, Beiträge für gemeinsame Vorhaben zu planen, auch digital festzuhalten und auch digital zu realisieren
  • Kommunikations- und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und -produkte
  • Das Einbringen musikalischer Kenntnisse und Fähigkeiten in das schulische Leben

Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab in altersangemessener Form – z. B. anhand von Beispielen – verdeutlicht werden, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben. Für eine umfassende Leistungsbewertung, die Ergebnisse und Prozesse gleichermaßen mit einbezieht, sind geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuelle Entwicklung der Kompetenzen über einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren.

Im Fach Musik werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 1

bringt sich mit Freude bei Spielen mit Stimme und Körper ein.
singt Lieder gerne und sicher mit.
setzt Instrumente sachgerecht zur rhythmischen Begleitung und einfachen klanglichen Gestaltung ein.
setzt Musik in Bilder und Bewegung um.

Klasse 2

singt Lieder gerne und sicher mit.
setzt Körper- und Rhythmusinstrumente sinnvoll ein.
lässt sich auf Hörerlebnisse ein und spricht darüber.
verwendet elementare Notationen.
setzt Musik gerne und geschickt in Form, Farbe oder Bewegung um.

Klasse 3.1

singt Lieder verschiedener Gattungen gerne und sicher mit.
reflektiert Hörerlebnisse und nutzt erlernte Fachbegriffe.
erfindet, begleitet und gestaltet Musikstücke.
kennt und nutzt einfache traditionelle Notationen.
zeichnet musikalische Ideen digital auf und präsentiert sie.
setzt Musik treffend in Form, Farbe oder Bewegung um.

Klasse 3.2

singt Lieder verschiedener Gattungen gerne und sicher mit.
reflektiert Hörerlebnisse und nutzt erlernte Fachbegriffe.
erfindet, begleitet und gestaltet Musikstücke.
kennt und nutzt einfache traditionelle Notationen.
zeichnet musikalische Ideen digital auf und präsentiert sie.
setzt Musik treffend in Form, Farbe oder Bewegung um.

3.8 Kunst

Die Leistungsbewertung im Fach Kunst orientiert sich an den pädagogischen Rahmenbedingungen für den Kunstunterricht und an den Richtlinien für die Grundschule in NRW. Sie umfasst die Bereiche:

  • Malen,
  • Plastizieren und Montieren,
  • Agieren und Inszenieren,
  • Zeichnen und Drucken,
  • Bilder betrachten und Verstehen,
  • textiles Gestalten,
  • Fotografieren und Filmen.

In die Leistungsbewertung sind die Anstrengungsbereitschaft, der individuelle Lösungsweg und Lernfortschritt sowie das erzielte künstlerische Produkt der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zählen u.a. mündliche und schriftliche Beiträge.1

Im Fach Kunst werden in den einzelnen Schuljahren folgende Kriterien beobachtet, überprüft und bewertet:

Klasse 1

zeigt Kreativität und Gestaltungsfreude in den verschiedenen Bereichen des Kunstunterrichts.
setzt gestalterische Aufgaben sorgfältig und nach vorgegebenen Kriterien um.
erledigt die Gestaltungsaufgabe in vorgegebener Zeit.
drückt die subjektive Wahrnehmung eigener und fremder Werke aus.
geht sachgerecht mit dem Material um.

Klasse 2

experimentiert geschickt mit Farbwirkungsverfahren und Materialien.
erledigt die Gestaltungsaufgabe in vorgegebener Zeit.
kommt in seinen Arbeiten den Vorgaben entsprechend zu ästhetisch ansprechenden Ergebnissen.
betrachtet und beschreibt eigene und fremde Werke und entdeckt darin Anregungen für die eigene Gestaltung.
arbeitet sorgfältig und geht sachgerecht mit dem Material um.

Klasse 3.1

experimentiert geschickt mit Farbwirkungen, Verfahren und Materialien.
erledigt die Gestaltungsaufgabe in vorgegebener Zeit.
plant und konstruiert künstlerische Objekte.
betrachtet und beschreibt eigene und fremde Werke und deren Wirkungen und entdeckt darin Anregungen für die eigene Gestaltung.
arbeitet sorgfältig und geht sachgerecht mit dem Material um.

Klasse 3.2

experimentiert mit Farbwirkungen, Verfahren und Materialien.
erledigt die Gestaltungsaufgabe in vorgegebener Zeit.
wendet Gestaltungsmöglichkeiten digitaler Werkzeuge zielgerichtet an.
betrachtet und beschreibt eigene und fremde Werke und deren Wirkungen und entdeckt darin Anregungen für die eigene Gestaltung.
arbeitet sorgfältig und geht sachgerecht mit dem Material um.

4. Zeugnisse in Klasse 4

4.1 Begründete Empfehlungen Klasse 4.1

In NRW erhalten die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung. Sie umfasst entweder eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule. Sie kann darüber hinaus aber auch eine Empfehlung mit Einschränkungen enthalten. Die Schulform Gesamtschule ist immer zu nennen.

Die Pestalozzischule hat für die begründete Empfehlung folgende Kriterien festgelegt:

Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten

zeigte während der Grundschulzeit eine beständige positive Lernentwicklung.
bewies eine hohe Leistungsbereitschaft.
beteiligte sich aktiv und interessiert mit durchdachten Beiträgen am Unterricht.
arbeitete ausdauernd, konzentriert und in einem angemessenen Tempo.
erfasste neue Aufgabenstellungen, Sachverhalte und Zusammenhänge.
wendet bereits Gelerntes auf neue Lerninhalte an.
organisierte die eigene Arbeit selbstständig.
präsentiert erarbeitete Inhalte.
nutzte digitale Medien zielgerichtet, verantwortungsbewusst und sachgerecht und reflektiert über deren Nutzen und Risiken.
reflektierte Lernwege und Lernfortschritte.
vertrat den eigenen Standpunkt angemessen.
arbeitete aktiv und zielgerichtet in der Partner- und Gruppenarbeit.
hielt Regeln und Vereinbarungen ein.

Aussagen zu den Lernbereichen

findet in Texten gezielt Informationen und kann begründet Stellung beziehen.
nutzt einen umfangreichen und differenzierten Wortschatz.
plant Texte mit verschiedenen Methoden, verfasst sie funktionsangemessen und überarbeitet Entwürfe.
kennt die grundlegenden Strategien der Rechtschreibung und wendet diese durchgängig an.
kommuniziert flexibel mit dem erarbeiteten Wortschatz in englischer Sprache
verfügt über Kenntnisse zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Lebenswelt, Lebewesen und Ressourcen.
beherrscht die Grundrechenarten sicher.
entwickelt bei neuen Sachverhalten Lösungsansätze und kann diese vorstellen und begründen.
wendet sich gerne schwierigen, komplexen Rechenproblemen zu und findet eigene Lösungswege.

4.2 Zeugnisse Klasse 4.2

Am Ende der Klasse 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler nach der Ausbildungsordnung Grundschule lediglich ein Notenzeugnis.